

Ambulante Erziehungshilfe
gemäß§§ 27 i.V.m. 34, 35 und § 41 SGB VIII
… hilft Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren bei allen denkbaren Schwierigkeiten: Kinder, die im Kindergarten oder in der Schule „auffällig“ werden oder krank sind. Sie hilft auch Kindern, die Schwierigkeiten haben, weil ihre Eltern selbst durch psychische Probleme oder eine Suchterkrankung in ihrer Erzieherrolle überfordert sind. Weitere Fälle sind unbegleiteten Flüchtlinge mit posttraumatischen Belastungsstörungen, Schwierigkeiten bei der Berufsfindung …
Die ambulante Erziehungshilfe, sucht Kinder und Jugendliche in ihren Wohnungen auf und stellt die Verbindung zu therapeutischen Maßnahmen her, kurz, sie organisiert die Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die das Helfersystem bilden: Kindergärten, Schulen, Arbeitsämter, Ausländerämter, Gesundheitsämter etc.
Sie unterstützt bei Anträgen auf finanzielle Absicherung, bei der Schuldnerberatung, bei Kontakten zu Fachärzten, im Prinzip bei allen auftretenden Schwierigkeiten. Ziel ist immer, die Kinder, Jugendlichen und deren Familien bzw. die jungen Erwachsenen in ihrer Selbständigkeit zu stabilisieren.
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