Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen
gemäߧ§ 27 i.V.m. 34, 35A und § 41 SGB VIII
Das Sozialpädagogisch Betreute Wohnen (SBW) ist ein Angebot für Jugendliche, die in der Phase der Verselbständigung einer besonderen, individuellen Betreuung bedürfen.
Die Hilfe findet in Form einer Einzelbetreuung statt und dient dazu den Verselbstständigungsprozess zu begleiten und zu unterstützen. Sie kann sich auf den gesamten lebenspraktischen Bereich beziehen und wird auf die Bedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet.
ZIELGRUPPE
Die Maßnahme richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, in der Regel bis zum 21. Lebensjahr, die in der letzten Phase der Verselbständigung pädagogische Beratung und Unterstützung benötigen.
Dabei handelt es sich insbesondere um junge Menschen mit Problemen im Alltagsleben, der sozialen Integration und Schwierigkeiten im schulischen und beruflichen Bereich.
LEISTUNGEN
Im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Leverkusen individuelle Leistungen und Ziele definiert:
Einzelfallhilfe:
- Verselbstständigung im lebenspraktischen Bereich
- Erweiterung der personalen und sozialen Kompetenz des Jugendlichen
- Individuelle Lebensgestaltung im eigenen Bezugsfeld und Umsetzung beruflicher Perspektiven
- Vertiefung der Beziehungs-, Gemeinschafts- und Gesellschaftsfähigkeit
KOOPERATIONEN
- städtisches Jugendamt
- Agentur für Arbeit
- Fachbereich Soziales der Stadt Leverkusen
- Weiterführende Schulen, Berufsschulen
- Beratungsstellen
- Pfarrgemeinden
- etc.