Außenwohngruppen Atrium
Intensivgruppe I
gemäß §§42 und 42 a SGB VIII
Jugendschutzstelle für unbegleitete Flüchtlinge
Die Intensivgruppe der Außenwohngruppen „Atrium“, welche am Standort Leverkusen-Schlebusch als Außenstelle des Jugendwohnen St. Engelbert, Düsseldorfer Straße 185 in Leverkusen geführt wird, bietet 8 Plätze für unbegleitete minderjährige Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren
ZIELGRUPPE
In der Intensivgruppe nehmen wir für die Stadt Leverkusen geflüchtete junge Menschen von 12 bis 17 Jahren auf. Die entsprechenden Hilfen sind sofort und rund um die Uhr, zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar.
LEISTUNGEN
Die Intensivgruppe ist sowohl in Obhut nehmende – als auch Clearingstelle für die Kinder und Jugendliche. Sie bietet in Absprache mit den öffentlichen Trägern den jungen geflüchteten Menschen eine Unterkunft auf Zeit, die notwendige Grundversorgung, Klärung des Gesundheitszustandes, ausländerrechtliche Identifizierung, Familien- und Sozialanamnese, die Möglichkeit zur Klärung der aufenthaltsrechtlichen Perspektive, Förderung des Spracherwerbs, Unterstützung beim Erwerb schulisch-beruflicher Qualifikationen, Krisenintervention / -bewältigung, Klärung des weiteren Verbleibs / Weitervermittlung in eine passende Anschlussmaßnahme.
KONTAKT
Bei akuten Fällen ist die Intensivgruppe I unter 0214 960059-64 erreichbar.
ANSPRECHPARTNERIN
Monique Klähn
Stellvertretende Fachbereichsleitung
Projektleitung AWG Atrium
Heinrich-Lübke-Str. 40
51375 Leverkusen
Telefon: 0214 74093695
monique.klaehn@kja-lro.de
Intensivgruppe II „Atrium“
gemäߧ§ 27 i.V.m. 34, 35 und § 41 SGB VIII
Wohngruppe für unbegleitete Flüchtlinge
Die Intensivgruppe der Außenwohngruppen „Atrium“, welche am Standort Leverkusen-Schlebusch als Außenstelle des Jugendwohnen St. Engelbert geführt werden, bietet 10 Plätze für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren.
ZIELGRUPPE
In der Intensivgruppe werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) mit Bleiberecht aufgenommen.
LEISTUNGEN
In der Intensivgruppe „Atrium“ steht die Begleitung, Beratung und Förderung der uns anvertrauten Jugendlichen auf der Basis eines individuell erstellten Hilfeplanes im Vordergrund. Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Strukturierung des Tagesablaufes der Jugendlichen, das Umsetzen der im Hilfeplan festgeschriebenen Förderpläne, Freizeitgestaltung, die Initiierung von Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Qualifizierung und die soziale und berufliche Integration. Ziel ist es, den Jugendlichen eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.