Jugendwohnheimgruppe

gemäß §§ 34, 41 SGB VIII

 

Die Jugendwohnheimgruppe bietet 12 Plätze für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, bei denen von den Jugendämtern ein Erziehungshilfebedarf festgestellt wurde. Im Vordergrund dieses intensiven sozialpädagogischen Betreuungsangebotes stehen die Beheimatung und die Entwicklung von Gemeinschaftsfähigkeit und eigenverantwortlicher Lebensführung. Bei jüngeren Bewohner*innen kommt der Rückführung in die Herkunftsfamilie eine verstärkte Bedeutung zu.

ZIELGRUPPE

In die Jugendwohngruppe „Hilfen zur Erziehung“ werden vorwiegend junge Menschen aufgenommen, die aus einem problembelasteten Familienumfeld kommen, Missbrauchs- und/oder Gewalterfahrungen erlitten haben, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung noch nicht gefestigt sind oder wo erhebliche Schwierigkeiten in Schule, Ausbildung oder Beruf vorliegen.

LEISTUNGEN

In der Jugendwohnheimgruppe „Hilfen zur Erziehung“ steht die Begleitung, Beratung und Förderung der uns anvertrauten Jugendlichen auf der Basis eines individuell erstellten Hilfeplanes im Vordergrund. Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Strukturierung des Tagesablaufes der Jugendlichen, das Umsetzen der im Hilfeplan festgeschriebenen Förderpläne, Freizeitgestaltung, regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche, die Initiierung von Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Qualifizierung und die soziale und berufliche Integration. Ziel ist es, den Jugendlichen eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.

ANSPRECHPARTNER

Meik Kebza

Gruppenleitung Wohngruppe
Düsseldorfer Straße 185
51379 Leverkusen
Telefon: 02171 2996-28
meik.kebza@kja-lro.de